Profil > Organisation
Das Präsidium
Dem Präsidium gehören an:
- der Präsident
- die drei Vizepräsidenten
- der Generalsekretär
- der Schatzmeister
- der Altpräsident
- die Vorsitzenden der Landesgruppen
- die Vorsitzenden der Fachgruppen
- die Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften
- der Präsident des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V. (BPhD)
- ein Vertreter der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände)
- ein Vertreter der fördernden Mitglieder.
Dem Präsidium obliegt die Durchführung der Aufgaben der Gesellschaft (§4 der Satzung), soweit diese nicht von den Landesgruppen oder Fachgruppen wahrgenommen werden.
Der Vorstand
Der Vorstand der DPhG wird für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Den Präsidenten wählen alle Mitglieder der DPhG durch Direktwahl. Die übrigen Vorstandsmitglieder werden durch die Hauptversammlung gewählt. Dem Vorstand gehören an:
- der Präsident
- drei Vizepräsidenten,
- der Generalsekretär
- der Schatzmeister.
Der Präsident ist allein vertretungsberechtigt, einer der Vizepräsidenten nur gemeinsam mit dem Generalsekretär oder dem Schatzmeister
Der Vorstand erledigt die laufenden Geschäfte der Gesellschaft. Er führt die Beschlüsse der Hauptversammlung und des Präsidiums durch. Nach Information des Präsidiums beruft er die Schriftleiter und die Mitglieder der Herausgeberbeiräte des von der Gesellschaft herausgegebenen Publikationsorgans.
Die Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Prüfung der Frage, ob im Berichtszeitraum die Wahrnehmunng der in §4 aufgeführten Aufgaben der Gesellschaft erfolgreich verlaufen ist. Die Hauptversammlung wählt auch die Mitglieder des Vorstands, mit Ausnahme des Präsidenten, der direkt von allen Mitgliedern gewählt wird.
Die Hauptversammlung nimmt außerdem folgende Aufgaben wahr:
- sie nimmt den Geschäftsbericht des Präsidenten entgegen,
- sie nimmt den Geschäftsbericht des Generalsekretärs entgegen,
- sie nimmt die Jahresabrechnung des Schatzmeisters und die Prüfungsberichte der Kassenprüfer entgegen,
- sie erteilt dem Präsidium und dem Vorstand Entlastung,
- sie setzt die Beiträge fest,
- sie genehmigt die Haushaltspläne,
- sie wählt zwei Kassenprüfer und deren Stellvertreter für die Wahlperiode des Präsidiums,
- sie genehmigt die Geschäftsordnung des Präsidiums und die erforderlich werdenden Änderungen,
- sie wählt den Wahlausschuß für die Direktwahl des Präsidenten,
- im Bedarfsfall bestimmt sie einen Leiter der Hauptversammlung,
- sie beschließt Satzungsänderungen,
- sie entscheidet endgültig über einen Widerspruch gegen den Ausschluß aus der Gesellschaft, ausgenommen ist ein Ausschluß aus der Landesgruppe wegen säumiger Beitragszahlung.
Die Hauptversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt.
Die Landesgruppen
Die DPhG ist in 15 Landesgruppen organisiert. Jede Landesgruppe kann sich weiter in Regionalgruppen unterstrukturieren. Die Landesgruppen organisieren eigene wissenschaftliche Vortragsprogramme. Sie werden geführt von einem Vorstand, der in der Regel aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und einem Schriftführer besteht.
Die Fachgruppen
Die Fachgruppen vertreten die wissenschaftlichen Inhalte der einzelnen Fächer. Derzeit hat die DPhG acht Fachgruppen:
- Allgemeinpharmazie,
- Arzneimittelkontrolle/Pharmazeutische Analytik,
- Geschichte der Naturwissenschaften und Pharmazie,
- Industriepharmazie
- Klinische Pharmazie,
- Pharmakologie und Toxikologie,
- Pharmazeutische Biologie,
- Pharmazeutische/Medizinische Chemie,
- Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie.
Die Arbeitsgemeinschaften
Zu bestimmten pharmazeutisch relevanten Probleme können Arbeitsgemeinschaften gegründet werden. Während in Fachgruppen nur Mitglieder der DPhG mitarbeiten können, stehen Arbeitsgemeinschaften auch Nichtmitgliedern offen. Derzeit hat die DPhG vier Arbeitsgemeinschaften:
- Arzneimittelepidemiologie,
- Biopharmazie/Bioverfügbarkeit von Phytopharmaka,
- Radiopharmazie.
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