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DPhG diskutiert Bachelor- und Masterstudiengänge

Sonntag, 27. Juni 2004 | als herunterladen

Der Bologna-Prozess hat ein Umdenken in der universitären Ausbildung in Gang gesetzt. Um vergleichbare Ausbildungen und Transparenz in den verschiedenen Fächern in ganz Europa anzustreben, die einen Universitätswechsel bzw. ein Auslandssemester vereinfachen, sollen überall die „alten“ Studienabschlüsse wie Diplome, Magister und Staatsexamina zu Gunsten von Bachelor und Master aufgegeben werden.

Obgleich die Staatsexamensstudiengänge für Jura und Gesundheitsberufe von den Politikern im Augenblick ausgenommen werden, gibt es in einer Reihe von Universitäten auch in der Pharmazie Diskussionen über einen Kurswechsel. So soll in München demnächst neben dem Staatsexamensstudiengang zusätzlich ein Bachelor/Master-Studiengang in „Pharmaceutical Sciences“ eingeführt werden. Auch in Berlin und Hamburg sind ähnliche Bestrebungen im Gange. Die Einführung von Bachelor/Master-Studiengängen bedeutete häufig, dass Studienplätze im klassischen Staatsexamensstudiengang wegfallen und somit weniger Apotheker ausgebildet werden.

Die DPhG sieht das Auseinanderdivergieren der Ausbildung mit Sorge. Das bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass wir uns der Diskussion um Bachelor- und Master-Studiengänge verschließen wollen. Verglichen mit dem Staatsexamensstudiengang kann ein aus Lehrmodulen aufgebauter Bachelor/Master-Studiengang durchaus Vorteile bieten, weil benachbarte naturwissenschaftliche Studiengänge ebenfalls modularisiert bzw. zertifiziert werden und so eine bessere Vernetzung der Fächer untereinander möglich wird.

Die Pharmazeuten könnten sich leichter in andere Studiengänge einbringen, z.B. mit der Medizinischen Chemie oder Modulen aus der Pharmazeutischen Analytik, Biologie und Pharmakologie. Umgekehrt könnte die Pharmazeutenausbildung auch von anderen Studiengängen profitieren. Ein Wechsel ins Ausland, und sei es auch nur für ein Semester, wäre nicht mehr so sehr mit der Gefahr der Studienverlängerung verbunden.

Vor der Umstellung des Systems gilt es allerdings noch eine ganze Reihe von offenen Fragen zu diskutieren. Viele ergeben sich daraus, dass der Bachelor den ersten berufsqualifizierenden Abschluss darstellen soll. Soll es eine dreijährige Bachelor- und eine darauf aufbauende zweijährige Masterausbildung geben, wie in vielen anderen Fächern in Deutschland und Europa? In welche Berufe könnten pharmazeutische Bachelor-Absolventen eintreten? Eine Approbation kann nach dem Bachelorabschluss sicher nicht erteilt werden; dazu wäre ein mindestens vierjähriges Bachelorstudium notwendig.

In bereits novellierten Ausbildungsgängen in Dänemark, Belgien und den Niederlanden steht klar fest, dass der dreijährige Bachelorstudiengang nur die Qualifikation für weitere Masterstudien (Master of Science, MSc) ist und dass eine Quotierung von Bachelor of Science (BSc)- zu MSc-Absolventen im Verhältnis 60:40 oder 70:30 nicht angestrebt werden soll. In dieser Beziehung setzen diese BSc-Studiengänge die Vorstellungen des Bologna-Prozesses nicht um. Ein sich an den Bachelor anschließender Masterstudiengang z.B. für Pharmaceutical Care oder Offizinpharmazie bietet die Chance zur besseren Ausbildung für die Apotheke verglichen mit unserem bisherigen generalisierten Studiengang. Nach dem Bachelorabschluss könnten sich die Studenten aber auch für Master-Studiengänge für Arzneimittelentwicklung, Pharmazeutische Analytik, Pharmazeutische Technologie oder andere pharmazeutische Spezialisierungen entscheiden.

Jede Universität könnte hier ihr eigenes Profil entwickeln. In jedem dieser Teilfächer wären die „Master of Science“ wohl besser ausgebildet als heute. Das ist die große Chance einer Umstellung. Aber es darf nicht verkannt werden, dass man sich mit dem Master in eine Richtung, und auch nur für diese qualifiziert hat! Ein Zurück bedeutet ein neues ggf. zweijähriges Studium, für das unter den heutigen finanziellen Gegebenheiten der Universitäten wahrscheinlich Studiengebühren zu entrichten wären.

Wird Master-Absolventen eine Approbation erteilt werden können? Bachelor- und Master-Titel werden von den Universitäten vergeben, sind also keine staatlichen Abschlüsse. Würde beispielsweise nach einem Masterstudium in Offizinpharmazie und einem wahrscheinlich halbjährigen Praktikum in der Apotheke noch eine Staatsprüfung erfolgen, oder könnte eine analoge Prüfung auch von den Landesapothekerkammern abgenommen werden?

Für die DPhG steht fest, dass man das Für und Wider einer Umstellung auf Bachelor/Masterstudiengänge gründlich diskutieren muss. Als wissenschaftliche Fachgesellschaft plädiert die DPhG in jedem Fall für eine qualitativ hochwertige, wissenschaftlich fundierte Ausbildung der Pharmazeuten an der Universität. Die Diskussion sollte bundesweit geführt werden, und nicht auf einzelne Universitäten beschränkt bleiben. Eine gewisse Einheitlichkeit der Ausbildung, insbesondere was die Abschlüsse betrifft, sollte auch in Zukunft gewahrt bleiben. Die DPhG ist zu dieser Diskussion bereit!


Prof. Dr. Ulrike Holzgrabe,
(Präsidentin der DPhG)

Prof. Dr. Klaus Mohr,
(Generalsekretär der DPhG)

Prof. Dr. M. Schubert-Zsilavecz,
(Vizepräsident der DPhG)

Prof. Dr. Andreas Link,
(Universität Marburg und Studiendekan)

Dr. Fritz Stanislaus und Dr. Anke Ritter,
(Vizepräsidenten der DPhG)






Kriterien für die Beurteilung von Arzneimittel - innovationen

03/2005 (448 kb)
Criteria for the evaluation of drug innovations
05/2005 (220 kb)


DPhG Leitlinie "Gute Substitutions-Praxis" 
01/2002 (203 kb)



Newsletter der European Federation of Pharmaceutical Sciences (EUFEPS)

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