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| Ausschreibung der DPhG-Stiftung zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses |
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Donnerstag, 15. Juni 2006 | als herunterladen |
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Die DPhG schreibt zusammen mit der Bundesapothekerkammer für die Jahre 2006/07 Stipendien aus. Die Stipendien werden für herausragende Projekte auf dem Gebiet der Klinischen Pharmazie vergeben, zu denen es bereits publizierte Vorarbeiten gibt.
Die Stipendien bestehen aus Sach-/ oder Personalkosten. Die Anzahl der gesamt zu vergebenen Stipendien und die Höhe des einzelnen Stipendiums hängen von der Zahl der Bewerber ab.
Die Stipendien können an Dozenten vergeben werden, die möglichst die Approbation als Apotheker besitzen und an der Ausbildung der Pharmazie-Studierenden beteiligt sind. Die Bewerber müssen Mitglied der DPhG sein und sollen in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen sowie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Anträge auf Bewilligung eines Stipendiums müssen vom Bewerber selbst gestellt werden. Folgende Angaben und Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt werden: - Angaben zur Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweis der DPhG-Mitgliedschaft) - Nachweis über die Lehrtätigkeit im Bereich Pharmazie - Bericht über die Vorarbeiten zum beantragten Projekt, mit Publikationen - Detaillierte Beschreibung der geplanten Untersuchungen - Zeitplan, Kostenplan (detaillierte Material- und Personalkosten) - Angaben, welche Zuwendungen von anderer Seite zur Verfügung stehen bzw. beantragt worden sind.
Die Anträge werden entsprechend den Richtlinien und Qualitätsanforderungen der DFG begutachtet.
Die Annahme des Stipendiums oder sonstiger Zuwendungen der DPhG verpflichtet den Begünstigten - zu den im Bewilligungsschreiben genannten Terminen schriftlich über den Stand der Arbeit zu berichten, - der DPhG umgehend mitzuteilen, wenn er während des Zeitraumes der Bewilligung von dritter Seite eine Zuwendung erhält, - die Ergebnisse seiner Arbeit auf einer Hauptversammlung der DPhG vorzutragen.
Kommt ein Stipendiant seinen Verpflichtungen gegenüber der DPhG nicht nach, so kann die DPhG das Stipendium ganz oder teilweise streichen, bzw. Rückzahlungen verlangen.
Die Ergebnisse einer mit Mitteln der DPhG geförderten Arbeit sollen vorzugsweise in einem Publikationsorgan der DPhG veröffentlicht werden. In jedem Falle sollen die Veröffentlichungen einen Hinweis auf die Förderung durch die DPhG erhalten.
Bewerbungen sind bis zum 30. September 2006 (Eingang) unter Beifügung sämtlicher Unterlagen (dreifach) an die Präsidentin der DPhG zu senden.
Anschrift: Prof. Dr. Ulrike Holzgrabe, Julius- Maximilians-Universität, Lehrstuhl für Pharmazeutische Chemie, Am Hubland, 97074 Würzburg
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| Prof. Dr. Ulrike Holzgrabe (Präsidentin der DPhG) |
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