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DPhG > Artikel lesen
Statement der DPhG zum Expertenkonsens zur qualitätsgesicherten Opioidversorung von GKV-versicherten Schmerzpatienten

Dienstag, 25. März 2008 | als herunterladen

Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. hat im Rahmen des Deutschen Schmerz- und Palliativtages 2008 einen Expertenkonsens zur qualitätsgesicherten Opioidversorgung von GKV-versicherten Schmerzpatienten erarbeitet. Basierend auf einer Querschnittsbefragung zu den psychosozialen Folgen einer Umstellung von Originalpräparaten auf Generika bei chronisch schmerzhaften Menschen im Rahmen einer stabilen/zufrieden stellenden Behandlungssituation sowie den klinischen Erfahrungen der unterzeichnenden Experten wurde die Forderung erhoben, dass Opioide der WHO-Stufe III (zur Therapie starker Schmerzen) aus ökonomischen Gründen nicht der Austauschpflicht entsprechend des Rahmenvertrages zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband e.V. nach § 129 Absatz 2 SGB V unterliegen dürfen. Darüber hinaus wird die Verpflichtung zur Umstellung von Stufe-III-Opioiden auf Morphin ausschließlich aus ökonomischen Gründen unter wissenschaftlichen und ethischen Gesichtspunkten als unvertretbar angesehen. Mögliche finanzielle Interessenskonflikte wurden von den Autoren des Expertenkonsensus nicht dargelegt.

Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaf e.V. hat bereits im Jahr 2002 in ihrer „Gute Substitutionspraxis – GSP“-Leitlinie (5. März 2002) darauf hingewiesen, dass die sorgfältige Einstellung des Patienten auf die jeweilige Pharmakotherapie bei einer Reihe von Erkrankungen sowie deren Überwachung sowohl für den Behandlungserfolg als auch für die Vermeidung von Nebenwirkungen von entscheidender Bedeutung ist. Dies gilt insbesondere auch für die Schmerztherapie mit Opioiden der WHO-Stufe III, wo die unkritische Substitution des zur Therapieeinstellung oder während einer Dauertherapie verwendeten Arzneimittels nicht ohne weiteres zulässig ist. Vielmehr darf bei den betroffenen Patienten eine Substitution nur dann erfolgen, wenn allgemein zugängliche, zuverlässige Daten der therapeutischen Äquivalenz für das zur Substitution vorgesehene Arzneimittel vorliegen. Aus grundsätzlichen Überlegungen sollte darüber hinaus auch auf eine Substitution verzichtet werden, wenn diese beim Patienten die begründete Befürchtung auslösen könnte, dass sich seine starken Schmerzen durch den Präparatetausch verschlimmern oder unerwünschte Arzneimittelwirkungen verstärken könnten. Ungeachtet dieser generellen Einschätzung gibt es von Seiten der DPhG jedoch keine Bedenken gegen den Ersteinsatz von generischen Opioid-Präparaten der WHO-Stufe III. In diesem Fall stehen die ausreichende Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des ausgewählten Arzneimittels im Vordergrund. Bei der Entscheidung des Arztes für ein bestimmtes Präparat sind dessen eigene Erfahrungen sowie die nachgewiesene therapeutische Effizienz des generischen Produktes im Vergleich zu einem Innovatorprodukt von ausschlaggebender Bedeutung.

Bei der Frage einer möglichen zukünftigen Verpflichtung zur Umstellung von Stufe-III-Opioiden auf den bewährten und empfohlenen (WHO, Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft) Goldstandard Morphin ausschließlich aus ökonomischen Gründen teilt die DPhG die Meinung des Expertengremiums der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie, wonach eine solche Vorgehensweise aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen unvertretbar ist. Gleichzeitig verweist sie in diesem Zusammenhang auf die WHO-Empfehlungen zur Schmerztherapie mit Opioiden, die auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten abzustimmen ist.



Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. E. Mutschler, Prof. Dr. M. Schubert-Zsilavecz (Präsident)



Die Autoren erklären, dass sie keine finanziellen Verbindungen mit einem Unternehmen besitzen, das Opioid-haltige Arzneimittel herstellt.




Kriterien für die Beurteilung von Arzneimittel - innovationen

03/2005 (448 kb)
Criteria for the evaluation of drug innovations
05/2005 (220 kb)


DPhG Leitlinie "Gute Substitutions-Praxis" 
01/2002 (203 kb)



Newsletter der European Federation of Pharmaceutical Sciences (EUFEPS)

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