Preis für Nachwuchswissenschaftler 2017

Preis für Nachwuchswissenschaftler 2017

Der Preis soll an Personen vergeben werden, die die Approbation als Apotheker besitzen, eine überdurchschnittliche Promotion vorzuweisen haben und die nach der Promotion mindestens zwei Jahre lang wissenschaftlich gearbeitet und dabei besondere wissenschaftliche Qualifikationen nachgewiesen haben. W2 und W3-Professoren sind von der Preisvergabe ausgeschlossen. Die Bewerber müssen Mitglied der DPhG sein und sollen in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

Der Preis kann in Form von Sachmitteln und als Stipendium genutzt werden. Folgende Angaben und Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt werden:

- Angaben zur Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweis der DPhG-Mitgliedschaft)

- Promotionsurkunde

- Nachweis über erfolgreiche, mindestens zweijährige wissenschaftliche Tätigkeit

- Bericht über die bereits erarbeiteten Ergebnisse, vollständige Publikationsliste

- Beschreibung der zukünftig geplanten Forschungsprojekte

- bisherige Drittmitteleinwerbung

Die Anträge werden entsprechend den Richtlinien und Qualitätsanforderungen der DFG begutachtet.

Die Annahme des Preises oder sonstiger Zuwendungen der Stiftung verpflichtet den Begünstigten, die Ergebnisse seiner Arbeit auf einer Hauptversammlung der DPhG vorzutragen und einen Übersichtsartikel (Minireview) im Archiv der Pharmazie zu verfassen. In jedem Falle sollen die Veröffentlichungen einen Hinweis auf die Förderung durch die Stiftung enthalten.

Das Kuratorium der Stiftung kann zur Entscheidungsfindung Gutachter hinzuziehen. Diese sollen in dem Fachgebiet des Bewerbers besonders ausgewiesen sein und nach Möglichkeit Mitglieder der DPhG sein. Sie geben ihre Stellungnahme gegenüber dem Kuratorium schriftlich und vertraulich ab.

Wird ein Bewerber von einem Mitglied des Kuratoriums der Stiftung betreut oder ist an der gleichen Hochschule tätig, so muss mindestens ein von einem Wissenschaftler einer anderen Hochschule stammendes schriftliches Gutachten vom Kuratorium eingeholt werden.

Bewerbungen sind bis zum 31. Juli 2017 (Eingang) unter Beifügung sämtlicher Unterlagen per E-Mail (info@dphg.de) an die Geschäftsstelle der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e.V. zu senden. Wiederbewerbungen sind möglich und durchaus erwünscht, Preisträger sind von der Regelung ausgenommen.

Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e.V., Prof. Dr. Stefan Laufer, Vorsitzender des Kuratoriums der DPhG-Stiftung (Horst-Böhme-Stiftung), Varrentrappstr. 40-42, 60486 Frankfurt am Main.

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