Mehr Kompetenzen und Wissenschaftlichkeit zum Nutzen der Patienten

Mehr Kompetenzen und Wissenschaftlichkeit zum Nutzen der Patienten

Die aktuelle Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) generiert seit zwei Dekaden hochqualifizierte Apotheker. Aufgrund ihrer breiten naturwissenschaftlichen Ausbildung in der Pharmazie als Dachwissenschaft sind Apotheker „die“ Arzneimittelfachleute, die alle Aufgaben rund um das Arzneimittel abdecken können, von der Wirkstofffindung, der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, der Arzneimittelabgabe bis hin zur Prüfung möglicher Wechselwirkungen und der Patientenberatung. Die umfassende pharmazeutische Ausbildung stellt sicher, dass Apothekerinnen und Apotheker auf dem Arzneimittelsektor eine Sonderstellung einnehmen. Im Gegensatz zu anderen Studiengängen ist Arbeitslosigkeit in der Pharmazie ein Fremdwort, vielmehr ist der Beruf seit kurzem sogar offiziell als „Mangelberuf“ gelistet.

Die Fortschritte in den pharmazeutischen Wissenschaften und in den Grundlagenfächern wie z.B. Chemie, Zellbiologie, Immunologie, Biochemie und der Molekularbiologie haben in nur wenigen Jahren den Arzneimittelsektor revolutioniert und die therapeutischen Möglichkeiten dramatisch erweitert. Als Folge davon haben sich in den letzten Jahren auch die Anforderungen in allen pharmazeutischen Berufsfeldern - von der Offizin bis hin zur Industrie – weitgehend geändert. Die universitäre Lehre muss auf all diese Veränderungen rasch reagieren und die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Pharmazie sicherstellen. Die DPhG hat unter der Präsidentschaft Prof. Steinhilber (2012-2015) und unter der Präsidentschaft Prof. Laufer (2016 -2019) die Agenda „Pharmazie 2020“ gestartet. Im Dialog mit den Hochschullehrern, Studierenden, Berufs- und Industrieverbänden wurden wichtige Lehrinhalte definiert und die zukünftige Entwicklung der Lehre in den fünf pharmazeutischen Fächern dargestellt. Die Agenda „Pharmazie 2020“ hat deutlich gemacht, dass ein naturwissenschaftlich geprägtes Studium die Grundlage der Ausbildung von Apothekern bleiben muss und dass die geltende AAppO flexibel genug ist, um die Lehrinhalte und den Umfang der Lehrveranstaltungen an aktuelle Entwicklungen in der Pharmazie anzupassen. Der pragmatische Ansatz, die Lehre unter Nutzung der Flexibilität der bestehenden AAppO weiterzuentwickeln, ist unbürokratisch, rasch umsetzbar und dadurch sogar innovationsfreundlich. Die Agenda „Pharmazie 2020“ wird auch unter der DPhG-Präsidentschaft Prof. Fischer als Agenda „Pharmazie 2030“ fortgeführt, denn Wissenschaft ist naturgemäß immer im Fluss und jedes Hochschulfach muss sich kontinuierlich weiterentwickeln.

Das Arzneimittel ist und bleibt das Alleinstellungsmerkmal der Apotheker. Die DPhG unterstützt seit Jahren nachhaltig und voll umfänglich die Inhalte des Faches Klinische Pharmazie, denn Apotheker sollen und müssen sich künftig vermehrt auch in die Optimierung der Arzneimitteltherapie einbringen. Dazu gehören Maßnahmen wie das Medikationsmanagement, die intensivierte Patientenberatung und die Implementierung der personalisierten Pharmakotherapie. Die DPhG-Fachgruppe Klinische Pharmazie ist seit vielen Jahren sehr engagiert in der Entwicklung hin zu einer zeitgemäßen, patientenorientierten Pharmazie. Das Fach Klinische Pharmazie bildet zusammen mit der Pharmakologie die wissenschaftliche Basis für eine rationale Pharmakotherapie. Während die Pharmakologie dabei die molekularen Grundlagen der Arzneimittelwirkung in den Vordergrund stellt, entwickelt die Klinische Pharmazie Ansätze zur Gewährleistung einer wirksamen und sicheren Arzneimitteltherapie beim individuellen Patienten. Folgerichtig erachtet die DPhG die Stärkung beider Fächer in der AAppO und den Hochschulstandorten als notwendig.

Die universitäre Lehre ist im Bereich der Pharmazie an vielen Standorten attraktiv und modern. Dennoch gibt es aus Sicht der DPhG Handlungs- und Optimierungsmöglichkeiten. Als erster Punkt ist die Forderung nach der konsequenten Umsetzung des Kompetenzorientierten Lernzielkatalogs Pharmazie - Perspektivpapier "Apotheke 2030‘" (KLP-P) in die Praxis zu nennen. Die DPhG hat gemeinsam mit der BAK/ABDA, den Studierenden (BPhD) und dem Hochschullehrerverband intensiv an diesem Lernzielkatalog mitgearbeitet, der am 29.11.2017 von der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) einstimmig verabschiedet worden ist. Mit dem KLP-P will man vom enzyklopädischen Lernen hin zu Wissenstransfer und Anwendung in der Praxis gelangen. Die DPhG unterstützt ausdrücklich den in der Präambel des KLP-P formulierten Grundsatz, dass die breite naturwissenschaftliche und heilberufliche Ausrichtung des Pharmaziestudiums mit der Einführung des KLP-P nicht in Frage gestellt wird, denn ein umfassendes und fundiertes Wissen ist die Basis jeglicher Kompetenz. Um den Lernzielkatalog, der bereits an verschiedenen Standorten in vielen Bereichen des Studiums aktiv praktiziert wird, vollständig umzusetzen, muss die bestehende AAppO nicht geändert werden. In der Präambel des KLP-P wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „der vorhandene Gestaltungsspielraum der AAppO die Möglichkeit bietet, diese Lernziele bzw. Lehrinhalte kompetenzorientiert zu vermitteln“. Darüber hinaus thematisiert der KLK-P auch nur zusätzliche Inhalte des Studiums und stellt kein Ersatz des Bestehenden dar. Das wird leider oft unpräzise dargestellt.

Als zweiten Punkt fordert die DPhG eine Vertiefung der wissenschaftlichen Qualifikation im Studium. Ein rein reproduktives Lernen sollte Schritt für Schritt ersetzt werden durch ein verstehendes und wissenschaftlich-forschendes Lernen, das anhand von konkreten Beispielen zu belastbaren Ergebnissen und Lösungen von Problemen führt. Das Studium der Pharmazie umfasst als Dachwissenschaft eine sehr große Zahl an Themen und Stoffgebieten, obwohl die Studiendauer im Vergleich zu anderen naturwissenschaftlichen Ausbildungen in Deutschland mit einer Studiendauer von vier Jahren vergleichsweise kurz ist. Die Folge davon ist ein eng getaktetes und verschultes Studium, bei dem die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Aspekten des Arzneimittels zu kurz kommt. Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, wie sie in anderen naturwissenschaftlichen Studien üblich ist, fehlt in der Pharmazie und findet in der Regel nur in Form einer Zusatzqualifikation statt (Masterstudiengang, Promotion). Bei einer Novellierung der AAppO sollte die Vertiefung der wissenschaftlichen Qualifikation, z.B. durch das Anfertigen einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit, verbindlich eingeführt werden.

Der dritte Punkt betrifft den Tätigkeitsbereich Pharmazeutische Industrie, der zunehmend nachgefragt wird von den Absolventen der Pharmazie. Mit dem Kompetenzorientierten Lernzielkatalog Pharmazie liegt für den Tätigkeitsbereich „Öffentliche Apotheke“ eine abgestimmte Meinung vor. Die DPhG hat sich im Rahmen des Projekts „Pharmazie 2020“ auch intensiv mit Industrieverbänden und dem House of Pharma der Frankfurter Goethe-Universität ausgetauscht. Die im Studium erworbenen wissenschaftlichen Kenntnisse in den Fächern der Pharmazie sind für alle Tätigkeitsfelder in der Industrie unverzichtbar. Im Studium sollen die Grundlagen von Arzneimittelfindung, -entwicklung, -herstellung, -prüfung, -zulassung, -vermarktung und -sicherheit vermittelt werden. Da diese Aufgabenbereiche für den wirtschaftlichen Erfolg der pharmazeutischen Unternehmen von zentraler Bedeutung sind, wünscht sich die Industrie, dass die Studierenden bereits während des Studiums vertiefte Kenntnisse in diesen Arbeitsbereichen erhalten, die sehr komplex sind und durch zahlreiche Vorschriften reguliert werden.

Ein vierter Punkt: Bei einer Novellierung der AAppO sollten unbedingt das wichtige Zukunftsthema Digitalisierung und die dazu erforderlichen Kompetenzen im Bereich der IT und des Umgangs mit Datenbanken aufgenommen werden. Da die Daten, die für die qualifizierte Beratung der Patienten immer umfangreicher und komplexer werden, könnte hier das Fach Klinische Pharmazie zum Nutzen der Gesundheit der Patienten die für die Apothekenpraxis erforderlichen Grundlagen verbindlich erarbeiten.

Bei der Aktualisierung der Inhalte sollte darauf geachtet werden, nicht nur das Berufsfeld Offizinpharmazie, sondern auch die anderen pharmazeutischen Berufsfelder zu berücksichtigen, da diese von der Nachfrageseite in den letzten Jahren weit dynamischer gewachsen sind als der Bereich der Offizinpharmazie. Auch aktuelle Studienformate wie BSc und MSc, die in Europa weit verbreitet sind, sollten ergebnisoffen diskutiert werden. Trotz ihrer Heterogenität im Vergleich zur deutschen AAppO werden europäische BSc und MSc-Abschlüsse in Deutschland als äquivalent zum 2. Saatsexamen anerkannt und ermöglichen den Zugang zum 3. Ausbildungsabschnitt. Auch in Deutschland sind BSc/MSc – Wege zum Apotheker inzwischen schon Realität. Der explizit „andere“ BSc-Studiengang Pharm. Sciences, der in Freiburg parallel zum Staatsexamen-Studiengang angeboten wird, wird vom Landesprüfungsamt Baden-Württemberg als äquivalent zum 1. Staatsexamen anerkannt. Und in München ermöglicht der Abschluss des ebenfalls parallel angebotenen (und über wissenschaftliche Inhalte vom Staatsexamen-Studiengang abgegrenzten) MSc-Studiengangs die Teilnahme am 2. Staatsexamen. Da es schon heute möglich ist, mit Studiengängen außerhalb der AAppO in Deutschland Apotheker zu werden, empfiehlt die DPhG, bei den Diskussionen, aktuelle Studienformate wie BSc und MSc einzubeziehen.

Die DPhG als Vertreterin der wissenschaftlichen Pharmazie wird sich konstruktiv in die Diskussionen um die Novellierung der AAppO einbringen. Wir waren und sind weiter offen für den Dialog.

Prof. Dr. Dagmar Fischer, DPhG-Präsidentin
Prof. Dr. Stefan Laufer, DPhG-Altpräsident

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